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Richtig schreiben für Journalisten: Verschrien oder verschrieen?

Richtig schreiben für Journalisten: Verschrien oder verschrieen? Stephan Töngi gibt Sprachtipps für Journalisten.

„Vorsicht, Sprachfalle!“ Teil 40: Stephan Töngi gibt Tipps für den richtigen Gebrauch der deutschen Sprache. Dieses Mal beantwortet er die Eingangsfrage.

Mannheim – Ja, „verschrien“ wird gegen Ende mit nur einem -e- geschrieben. Das gilt auch für „geschrien“. Auch wenn man manchmal glaubt, im Gespräch ein zweites -e- herauszuhören. Das dürfte daran liegen, dass das Wort verschrien bis zur Rechtschreibreform von 1996 tatsächlich noch „verschrieen“ geschrieben wurde, also insgesamt mit drei e. Aber dieses veraltete Sprachbild sollte man sich erst gar nicht einprägen.


Das Verb dazu heißt verschreien in der Bedeutung „jemandem oder einer Sache etwas Schlechtes nachsagen".


Das führt zu Wendungen wie „Xy ist als Langweiler verschrien" oder „Dieses Auto ist als Benzinschlucker verschrien“.


Als Synonym kann man das Adjektiv „verrufen" einsetzen. Beispiel: „Verteidiger Xy war zu seiner Zeit als regelrechtes Raubein verrufen.“


Ein anderes aus einer Reihe von Synonymen ist das Adjektiv „berüchtigt“. Beispiel: „Verkäufer Xy ist als Halsabschneider berüchtigt.“

 

Der nächste Freitag bringt Tipps rund ums Einbrechen.
Am vergangenen Freitag habe ich geschleift und geschliffen.

 

Stephan Töngi ist beim „Mannheimer Morgen“ für die Qualitätssicherung zuständig. Zuvor arbeitete er in der Politikredaktion als Redakteur sowie stellvertretender Ressortleiter. Bei seiner Tätigkeit begegnen ihm typische Schreib-, Grammatik- und Zeichensetzungsfehler. Mit seiner wöchentlichen Kolumne möchte er Kolleginnen und Kollegen davor bewahren, in die Fallen der deutschen Sprache zu tappen.

 

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