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Newsroom - Henning Kornfeld

Till Lindemann geht mit EV gegen NDR-Podcast vor

Die Anwälte des Sängers haben eine vierte einstweilige Verfügung gegen den NDR-Podcast „Rammstein - Row Zero“ erwirkt, nunmehr gegen Folge 1. Was der NDR dazu sagt.

Der NDR darf gemäß der EV nicht mehr den Verdacht erwecken, Rammstein-Frontmann Till Lindemann habe sexuelle Handlungen an einer Frau ohne deren Zustimmung und gegen deren erkennbaren Willen vorgenommen, die im Podcast als „Cynthia A.“ bezeichnet wird. Die Erweckung eines solchen Verdachts sei unzulässig, da es an dem für die Veröffentlichung notwendigen Mindestbestand an Beweistatsachen fehle, so das Gericht.

Die Rechtsanwaltskanzlei Schertz Bergmann hatte bereits drei einstweilige Verfügungen gegen die Lindemann-Berichterstattung auf „tagesschau.de“ und in dem vierteiligen Podcast erwirkt. Zwei weitere Anträge zu den Folgen 3 und 4 sind nach Angaben der Kanzlei noch offen.

Eine NDR-Sprecherin bestätigte auf Anfrage von kress.de den Eingang der vierten EV. Der Sender werde nun Rechtsmittel prüfen.

Hintergrund: Der NDR hat den Podcast „Rammstein - Row Zero“ zusammen mit der „Süddeutschen Zeitung“ produziert. Start war der 15. Mai. Ein Rechercheteam der beiden Medien aus Sebastian Pittelkow, Elena Kuch, Nadja Mitzkat und Daniel Drepper beschäftigt sich darin mit Lindemanns Sex-Rekrutierungssystem. Der NDR musste den Podcast wegen eines anders gelagerten Rechtsstreits zeitweise online stellen: Alle Rammstein-Bandmitglieder sahen durch die Verwendung ihrer Musik darin ihre Urheberrechte verletzt und zogen vors Landgericht Hamburg. In diesem Streit hat der Sender mittlerweile eingelenkt, den Podcast ließ er umschneiden.


Lindemann geht in Sachen Verdachtsberichterstattung auch gegen den „Spiegel“ juristisch vor: Seine Anwälte haben gerade angekündigt, Strafanzeige gegen das Magazin zu stellen.