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Journalistenverband schlägt Klauseln zur Pressefreiheit in Mietverträgen vor

Bei Konzerten der Sängerin Adele in München sind keine Bildjournalisten zugelassen. Der Deutsche Journalisten-Verband fordert, dass dies schon in Mietverträgen ausgeschlossen wird. Dabei geht es nicht nur um Konzerte.

Berlin (KNA) Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) fordert, Klauseln über freie Berichterstattung in Mietverträge von Veranstaltungssälen aufzunehmen. Das schreibt der DJV am Montag in einer Pressemitteilung. Anlass der Forderung sind Berichte über mehrere Konzerte der britischen Sängerin Adele Anfang August in München, bei dem Fernseh- und Bildjournalisten nicht zugelassen waren. Der Veranstalter hatte Medien mit eigenem Bildmaterial versorgt.

Die Gewerkschaft fordert Vermieter von Hallen und Veranstaltungsstätten nun auf, grundsätzlich eine Verpflichtung zur Achtung der Presse- und Rundfunkfreiheit in die Mietverträge mit aufzunehmen. Nur im privaten Rahmen soll es Ausnahmen geben. Der DJV nimmt hier explizit Kommunen als Träger der Veranstaltungsräume in die Verantwortung.

Hintergrund der Forderung sind dem DJV-Bundesvorsitzenden Mika Beuster zufolge auch Erfahrungen mit extremen politischen Parteien. Auch diese würden sich auf das Hausrecht zurückziehen, wenn sie Berichterstattung von ihren Veranstaltungen reglementieren wollen. „Mit der Gängelei der Medien muss Schluss sein“, fordert Beuster: „Es kann nur nach dem Motto gehen: Ohne freie Berichterstattung keine Halle.“