Wirtschaft

Neue Ausbildungsordnung für Mediengestalter

Eine neue Ausbildungsordnung mit Ausbildungsrahmenplan steht für den Beruf des Mediengestalters jetzt bereit. Zudem informieren die Druck- und Medienverbände in Veranstaltungen über die neuen Regelungen. Wie man teilnehmen kann.

Die neue Ausbildungsordnung samt Ausbildungsrahmenplan für den Beruf Mediengestalterin und Mediengestalter Digital und Print steht ab sofort zur Verfügung. Damit können die Ausbildungsverträge 2023/24 mit den neuen Fachrichtungen abgeschlossen werden. Die Verordnung tritt ohne Übergangsregelung zum 1. August 2023 in Kraft.
 

Aufgrund der technologischen und arbeitsorganisatorischen Änderungen wurde eine Novellierung des Berufsbildes notwendig, um den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden. Daher erfolgte in der Neuordnung eine stärkere Berücksichtigung von Projektdurchführung, Kommunikation sowie neuen digitalen Techniken und Anwendungen. In den ersten beiden Ausbildungsjahren sind die Inhalte für alle Auszubildenden identisch. Im dritten Ausbildungsjahr erfolgt eine Spezialisierung über eine der vier Fachrichtungen:

• Projektmanagement (ehemals Beratung und Planung)
• Designkonzeption (ehemals Konzeption und Visualisierung)
• Printmedien (ehemals Gestaltung und Technik, Print)
• Digitalmedien (ehemals Gestaltung und Technik, Digital)

Die neuen Bezeichnungen der Fachrichtungen verdeutlichen die inhaltlich neue Ausrichtung.

Dabei ist es im Rahmen der Neuordnung gelungen, die komplexe Struktur der Ausbildung stark zu vereinfachen. Prüfungsrelevante Wahlqualifikationen sind nur noch für die Fachrichtungen Printmedien und Digitalmedien in stark verringerter Anzahl vorgesehen.

Es bleibt bei dem Prüfungsmodell der Zwischen- und Abschlussprüfung. In der Zwischenprüfung wird es einen schriftlichen und einen praktischen Prüfungsteil geben. Die Abschlussprüfung besteht aus insgesamt vier Prüfungsbereichen: einem praktischen Prüfungsbereich, zwei fachtheoretischen Prüfungsbereichen sowie Wirtschaft und Sozialkunde.

Die neue Ausbildungsordnung tritt zum 1. August 2023 ohne Übergangsregelung in Kraft. Dies bedeutet, dass alle Auszubildenden, die zum Ausbildungsjahr 2023/24 beginnen, nach den neuen, alle die vorher bereits begonnen haben, nach den alten Verordnungsregelungen geprüft weden.
Um die betrieblichen Ausbilder, die Prüfungsausschüsse und auch Berufs-schulen über die Neuerungen zu unterrichten, finden derzeit Informationsveranstaltungen durch die Verbände Druck und Medien sowie Kammern statt. Alle Termine stehen hier


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