Pressefreiheit
B.Ü.

Autorisierungswahn: DJV-Vorsitzender Frank Überall kritisiert Herbert Grönemeyer

Autorisierungswahn: DJV-Vorsitzender Frank Überall kritisiert Herbert Grönemeyer Herbert Grönemeyer: Kritik vom DJV.

Seine Musik begeistert die Massen, für seine Autorisierungsbedingungen von Interviews erntet Deutschlands Ausnahmekünstler Herbert Grönemeyer heftige Kritik. Wer den Sänger am Dienstag, 24. November, in Köln interviewen will, muss eine Vereinbarung mit restriktiven Vorgaben unterzeichnen. Der DJV NRW fordert Verlage und Journalisten auf, sich nicht auf diesen Knebel-Vertrag einzulassen. Die ersten Verlage folgen dem Aufruf.

Worüber sich der Journalistenverband ärgert

 

Die Grönemeyer-Vereinbarung schreibt laut dem Journalistenverband vor, dass "Zitate auf dem Titel, in der Überschrift oder in Bildunterschriften" mit dem Künstler abgestimmt werden müssen. Auch die Bildauswahl bleibt nicht den Journalisten überlassen: Die "Vertragspartner" sollen sich zuvor absprechen, welche Fotografien benutzt werden, heißt es in einem von fünf Paragraphen.

Redakteure von zwei großen Tageszeitungen im Ruhrgebiet seien über diese Vorschriften erstaunt und verärgert, schreibt der DJV NRW. Von "sowas noch nicht erlebt" über "ein Unding" bis hin zur "neuen Stufe von Autorisierungswahn" reichten die Reaktionen. Als Konsequenz wollen beide Verlage von diesem Interview-Termin Abstand nehmen: keine Berichterstattung im Vorfeld des Grönemeyer-Konzertes auf Schalke, mitten im Ruhrgebiet.

DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall kann das nur unterstützen: "Wer sich solchen Knebelverträgen beugt, gibt seine journalistische Unabhängigkeit an der Tür zum Interviewraum ab. Das hat mit journalistischem Handwerk genauso wenig zu tun wie mit Pressefreiheit." Überall betont, dass Herbert Grönemeyer (Foto: SWR/Olga Samuels, entstanden bei der Vorstellung der ARD-Themenwoche "Heimat" in Hamburg) ein großer Künstler sei – aber kein Journalist. "Herbert Grönemeyer und sein Team sollten einmal darüber nachdenken, dass wir Journalistinnen und Journalisten uns ja auch nicht anmaßen, bei Konzerten autoritär zu bestimmen, welche Lieder er singen darf und welche nicht."

Das Management von Grönemeyer erklärte auf Nachfrage, dass die Vereinbarung ein von einem Medienanwalt aufgesetzter Standard-Vertrag und seit Mitte der 1980er Jahre gängige Praxis sei. Frank Überall: "Umso beharrlicher wird sich der DJV dafür einsetzen, diese Form der Einschränkung der Berichterstattungsfreiheit zu beenden." (B.Ü.)