Recht
KNA

Verfahren gegen Ex-Intendantin Schlesinger startet am 15. Januar

In einem Zivilverfahren fordert die ehemalige RBB-Intendantin Patricia Schlesinger vom RBB die Zahlung eines Ruhegelds. Der RBB hat seine ehemalige Chefin hingegen auf Schadenersatz verklagt.

Berlin - Am 15. Januar beginnt der Prozess der ehemaligen RBB-Intendantin Patricia Schlesinger gegen ihren Ex-Arbeitgeber vor dem Landgericht Berlin. Das teilte die Pressestelle des Gerichts am Freitag mit.

 

Schlesinger, die 2022 im Zuge des RBB-Skandals vom Amt der ARD-Vorsitzenden zurücktrat und wenig später vom Rundfunkrat des RBB auch als dessen Intendantin abberufen wurde, verklagt den RBB auf Zahlung eines in ihrem Vertrag vorgesehenen Ruhegeldes in Höhe von rund 18.300 Euro. Gegen die ehemalige Intendantin laufen auch noch Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, unter anderem wegen des Verdachts der Untreue und Vorteilsnahme. Es gilt die Unschuldsvermutung.

 

RBB will Bonuszahlungen zurück

 

Der RBB verneint Schlesingers Anspruch auf Ruhegeld und hat seine ehemalige Intendantin in einer sogenannten Widerklage auf Zahlung von Schadensersatz sowie zur Rückzahlung einer variablen Vergütung erhoben. Dabei geht es um Bonuszahlungen in Höhe von 270.000 Euro.

 

Beide Klagen werden in einem Verfahren verhandelt. Das Gericht hat das persönliche Erscheinen der Klägerin und des Vorsitzenden des RBB-Verwaltungsrats angeordnet. Der Verwaltungsrat ist bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten das für die Kontrolle und Beratung der Intendantin oder des Intendanten zuständige Gremium. Es verhandelt auch die Vertragsdetails und die Vergütung für diesen Spitzenposten. Die aktuellen Mitglieder des RBB-Verwaltungsrats waren allerdings nicht für die Verträge mit Schlesinger verantwortlich.

 

Ob bereits am 15. Januar 2025 eine Entscheidung getroffen wird oder ein weiterer Verhandlungstermin stattfinden, ist laut Gericht offen.