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WDR-Rundfunkrat gibt Programmbeschwerde gegen Medizin-Dokumentation statt

Auch deutliche Kritik an "Hart aber fair".

Köln (ddp-nrw). Der WDR-Rundfunkrat hat einer Programmbeschwerde gegen die Sendung "Heilung unerwünscht" vom 19. Oktober 2009 stattgegeben. Eine Ausgabe von "Hart aber fair" mit Frank Plasberg zu einem ähnlichen Thema wurde kritisiert.

Das Gremium sei mit großer Mehrheit zu der Überzeugung gekommen, dass "Heilung unerwünscht" gegen das Gebot der journalistischen Fairness verstoßen hat, teilte der Rundfunkrat am Donnerstag mit. Für den Vorwurf der Schleichwerbung gab es hingegen keine ausreichenden Belege.

Der 45-minütige Dokumentarfilm "Heilung unerwünscht: Wie Pharmakonzerne ein Medikament verhindern" wurde für den WDR produziert und in der ARD ausgestrahlt. Er beschäftigte sich mit der Geschichte einer Hautcreme, die bei Beschwerden wie Neurodermitis und Schuppenflechte ohne schwere Nebenwirkungen zu helfen verspricht. Hauptthese des Autors war laut Sender, dass Pharmaunternehmen die Markteinführung des Mittels verhinderten. Tatsächlich war die Salbe aber im Umfeld des Sendetermins auf den Markt gekommen. Kritiker haben die Dokumentation deshalb als Werbung für die Markteinführung des Produkts gesehen.

Einer Programmbeschwerde gegen die Sendung "Hart aber fair", die zwei Tage später ausgestrahlt wurde, ist nicht stattgegeben worden. Dennoch bleibt für den Rundfunkrat die Kritik an der unzureichenden journalistischen Sorgfaltspflicht auch in dieser Sendung bestehen. Plasberg hatte dem umstrittenen Redakteur in seiner Sendung ungewöhnlich viel Raum zu Darstellen seiner Thesen eingeräumt.

Der WDR hat sich inzwischen von dem für "Heilung unerwünscht" zuständigen Redakteur getrennt. Der Mitarbeiter aus dem Programmbereich Politik und Zeitgeschehen Fernsehen soll gegen Programmgrundsätze verstoßen und falsche Angaben beim WDR gemacht habe. Neben inhaltlicher Kritik an dem Film seien auch Zweifel an der Unabhängigkeit des Autors aufgekommen, da er kurz nach der Ausstrahlung ein Buch zu demselben Thema veröffentlicht habe.

Laut WDR hatte der Mitarbeiter seine unmittelbaren Vorgesetzten, die Fernsehdirektorin und die Intendantin wiederholt über den Zusammenhang von Sendedatum und Buchveröffentlichung getäuscht und in einer dienstlichen Erklärung falsche Angaben gemacht habe.

Der Rundfunkrat begrüßt die intensive und grundsätzliche Aufarbeitung der schwerwiegenden Verletzung des Gebots der journalistischen Fairness. Als Konsequenz aus dieser Affäre überarbeitet der Sender seine "Grundsätze für die investigative Berichterstattung". Des weiteren fordert der Rundfunkrat, dass im WDR-Gesetz das Gebot zur Einhaltung der journalistischen Fairness präzisiert wird.