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dpa - Deutsche Presseagentur GmbH

BGH urteilt über Grenzen des öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrags

Geklagt hat die Verlagsgruppe Bauer. Sie wehrt sich gegen das monatlich erscheinende „ARD Buffet Magazin“.

Karlsruhe (dpa) − Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet am Donnerstag (9.00 Uhr) sein Urteil in einem Streit über die Grenzen des Engagements öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten auf dem Zeitschriftenmarkt. Geklagt hat die Verlagsgruppe Bauer. Sie wehrt sich gegen das monatlich erscheinende „ARD Buffet Magazin“, das der Burda-Verlag in Kooperation mit dem Südwestrundfunk (SWR) publiziert.

 

Der SWR präsentiert die Zeitschrift mit Rezepten, Deko-Tipps, Reportagen und Ratgeber-Texten auf seiner Homepage als Begleitheft zur 45-minütigen Sendung „ARD Buffet“, die montags bis freitags um 12.15 Uhr im Ersten läuft. Der Bauer-Verlag hält das Angebot für wettbewerbswidrig. Aus seiner Sicht umgeht der über den Rundfunkbeitrag finanzierte Sender die Vorgabe, sich nicht im privatwirtschaftlichen Pressebereich zu betätigen. (Az. I ZR 207/14)