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dpa

Fachjournalistenverband unterliegt im Streit um Presseausweise

Das Unternehmen, das Dienstleistungen für überwiegend nebenberuflich tätige Fachjournalisten anbietet, könne nicht verlangen, dass seine Presseausweise dem bundeseinheitlichen Presseausweis gleichgestellt werden.

Leipzig (dpa) − Im Streit um Presseausweise ist eine Vereinigung für Fachjournalisten vor dem Bundesverwaltungsgericht mit einer Klage gescheitert. Das Unternehmen, das Dienstleistungen für überwiegend nebenberuflich tätige Fachjournalisten anbietet, könne nicht verlangen, dass seine Presseausweise dem bundeseinheitlichen Presseausweis gleichgestellt werden, entschied das Gericht in Leipzig am Donnerstag (Az.: BVerwG 10 C 2.23). Es bestätigte damit eine vorherige Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts.

 

Der bundeseinheitliche Presseausweis wird von Berufsverbänden ausgestellt. Darauf ist unter anderem vermerkt, dass der Ausweisinhaber bei der Wahrnehmung seines Auskunftsrechts gegenüber Behörden unterstützt werden soll. Diesen von der Innenministerkonferenz unterschriebenen Zusatz tragen die Fachjournalisten-Presseausweise nicht.

 

Die klagende Vereinigung hatte bei der zuständigen Kommission des Presserats einen Antrag gestellt, ebenfalls den bundeseinheitlichen Presseausweis ausgeben zu können. Das war jedoch abgelehnt worden, weil die Kunden des Unternehmens keine hauptberuflichen Journalisten sind. Gegen diese Verweigerung ist laut Bundesverwaltungsgericht noch ein Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin anhängig.