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Gerichtsurteil gegen Carsten Janz: Kritik an „pressefeindlichem“ Paragrafen

Gerichtsurteil gegen Carsten Janz: Kritik an „pressefeindlichem“ Paragrafen Carsten Janz (Foto: privat)

Der Investigativjournalist muss eine Geldstrafe zahlen, weil er aus einem unveröffentlichten Gerichtsbeschluss zitierte. Der Deutsche Journalisten-Verband fordert nun die Abschaffung des Paragrafen 353d.

Hamburg – Carsten Janz, Investigativjournalist bei T-Online, hat vor dem Hamburger Landgericht mit seiner Berufung gegen ein Urteil zur Veröffentlichung von wörtlichen Zitaten aus einem unveröffentlichten Gerichtsbeschluss verloren. Das Gericht bestätigte die Strafe von 2.600 Euro, die ihm bereits im September 2024 vom Amtsgericht Hamburg auferlegt worden war. Die Entscheidung löste eine Diskussion um den umstrittenen Paragrafen 353d des Strafgesetzbuches (StGB) aus, der die Veröffentlichung von amtlichen Dokumenten aus schwebenden Verfahren verbietet und eine Strafe bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe nach sich ziehen kann.

 

Janz hatte am 11. Dezember 2023 auf T-Online über eine rechtswidrige Durchsuchung im Rahmen der Ermittlungen nach dem Amoklauf bei den Zeugen Jehovas in Hamburg berichtet. Dabei zitierte er wörtlich aus einem Gerichtsbeschluss, der die Staatsanwaltschaft kritisierte. Janz argumentierte, dass diese Information von öffentlichem Interesse sei, da sie auf Fehlverhalten der Staatsanwaltschaft hinwies.


Die Verteidigung des Journalisten, der Paragraf 353d sei eine unangemessene Einschränkung der Pressefreiheit und greife zu stark ins Presserecht ein, wurde vom Gericht jedoch abgelehnt. In seiner Stellungnahme kritisierte Janz den Paragrafen als „pressefeindlich“ und kündigte an, gegen das Urteil in Revision zu gehen.


Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) reagierte scharf auf die Entscheidung. Bundesvorsitzender Mika Beuster forderte die Abschaffung des Paragrafen 353d, da dieser die Pressefreiheit und das öffentliche Informationsrecht stark einschränke. „Diese Entscheidung zeigt, dass der Paragraf veraltet ist und dringend reformiert oder abgeschafft werden muss“, erklärte Beuster.