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dpa

„Junge Welt“ klagt gegen Bundesinnenministerium

Der Verfassungsschutz nennt die Zeitung „Junge Welt“ in mehreren Berichten. Dagegen wehrt sich das Blatt trotz einer ersten Niederlage vor Gericht.

Berlin (dpa) − Das Verwaltungsgericht Berlin prüft am Donnerstag (10.00 Uhr) ob die Zeitung „Junge Welt“ eine Nennung in Verfassungsschutzberichten hinnehmen muss. Das 1947 gegründete überregionale Blatt mit Hauptsitz in Berlin klagt gegen das Bundesinnenministerium, weil es in mehreren Verfassungsschutzberichten als „kommunistisch ausgerichtete Tageszeitung“ aufgeführt wird. Ein Urteil könnte nach Gerichtsangaben noch am Donnerstag gesprochen werden. 

 

Der „Jungen Welt“ entstehen nach eigenen Angaben erhebliche Nachteile bei der redaktionellen Arbeit sowie bei Werbung und Verbreitung durch das Vorgehen des Inlandsnachrichtendienstes. Die Zeitung hatte vor dem Prozess versucht, im Eilverfahren eine Verbreitung der Berichte zu stoppen. Dies war jedoch gescheitert. 

 

Das Verwaltungsgericht hatte im März 2022 dafür keinen ausreichenden Grund gesehen. Es sei der Zeitung zuzumuten, das Hauptsacheverfahren abzuwarten, hieß es damals. Der Verlag habe die Praxis des Bundesinnenministeriums über viele Jahre hingenommen, hieß es unter anderem. 

 

In dem Verfahren geht es um Verfassungsschutzberichte für die Jahre 1998, 1999, 2002 und 2004 bis 2020.