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Königreich Marokko scheitert mit Klagen gegen Zeit Online und „Süddeutsche Zeitung“

Worum es in dem Streit ging und warum man Staaten nicht beleidigen kann.

Hamburg – Das Königreich Marokko ist vor dem Hamburger Oberlandesgericht mit Klagen gegen die Berichterstattung von Zeit Online und „Süddeutscher Zeitung“ über den mutmaßlichen Missbrauch der Spionagesoftware Pegasus gescheitert. Das Gericht wies Beschwerden Marokkos gegen die angeblich ehrverletzenden Berichte in zweiter Instanz ab.

 

Als Teil einer internationalen Recherchekooperation unter Leitung der Non-Profit-Medienorganisation „Forbidden Stories“ hatten Zeit Online und die „Süddeutsche Zeitung“ im Sommer 2021 gemeinsam mit 15 anderen Redaktionen aufgedeckt, wie Geheimdienste und Polizeibehörden zahlreicher Länder die Cyberwaffe Pegasus der israelischen Firma NSO missbrauchten.

 

Im Zuge dieser Recherchen berichteten Zeit Online und die SZ auch über den Verdacht, dass Mitglieder der französischen Regierung zum Ziel der Überwachung mit Pegasus geworden waren, wahrscheinlich durch marokkanische Behörden. Marokko bestritt dies vor Gericht und behauptete, die Pegasus-Berichterstattung habe das Königreich beleidigt.

 

Nachdem bereits das Landgericht Hamburg die Klagen im Sommer 2022 in erster Instanz als unbegründet verworfen hatte, schloss sich nun das Hamburger Oberlandesgericht dieser Bewertung an. Anders als Menschen seien ausländische Staaten als Ganzes grundsätzlich nicht „beleidigungsfähig“, heißt es in der schriftlichen Urteilsbegründung des OLG. Gerade die „Machtkritik“ an Staaten müsse besonders geschützt werden. Sonst sei eine „Schieflage“ zu befürchten, die „eine Ausübung der Pressefreiheit erheblich zu beschränken drohte“.

 

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das OLG hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.