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KNA

Medienpolitik: Was die Koalition plant

Die künftige Bundesregierung will Online-Plattformen stärker kontrollieren und auch zur Kasse bitten. Für gemeinnützigen Journalismus soll es Rechtssicherheit geben, direkte Presseförderung ist nicht vorgesehen.

Berlin (KNA) – Die künftige schwarz-rote Bundesregierung plant die Einführung einer Abgabe für Online-Plattformen, die Medieninhalte nutzen, und will wie ihre Vorgängerkoalition Rechtssicherheit für gemeinnützigen Journalismus schaffen. Das geht aus dem am Mittwoch in Berlin veröffentlichten Koalitionsvertrag hervor.

 

„Unabhängige und vielfältige Medien sichern eine freie öffentliche Debatte“, heißt es darin. Daher setze sich die Bundesregierung „im dualen Mediensystem sowohl für einen pluralen öffentlich-rechtlichen Rundfunk als auch für faire Regulierungs- und Refinanzierungsbedingungen für private Medien ein“. Sie will den Aufbau einer europäischen Medienplattform unter Einbeziehung des deutsch-französischen Kulturkanals Arte unterstützen und die gesetzlichen Grundlagen des Auslandssenders Deutsche Welle „zeitgemäß novellieren“ und den Sender so stärken.

 

Bei den privaten Medien soll „von zusätzlichen Werbebeschränkungen“ abgesehen werden. Erlöse aus der bei Online-Plattformen geplanten Abgabe sollen dem jeweiligen Medienstandort zugutekommen. „Im Sinne der flächendeckenden Versorgung mit journalistischen Angeboten schaffen wir mit Blick auf die Gemeinnützigkeit Rechtssicherheit“, heißt es weiter. Eine direkte Presse- oder Vertriebsförderung ist nicht vorgesehen, ebenso wenig wie ein Presseauskunftsrecht auf Bundesebene. „Die Herausforderungen der Zustellung der Zeitungen werden wir mit den Verlagen erläutern“, heißt es in dem Papier. Die von den Lobbyverbänden der Verlage geforderte weitere Absenkung der Mehrwertsteuer bei Presse-Produkten findet sich dagegen nicht im Koalitionspapier.

 

Neue Kriterien bei Konzentrationskontrolle

Dafür soll im Bereich Wettbewerbsrecht das sogenannte Medienkonzentrationsrecht gestärkt und mit den Vorschriften der Länder verzahnt werden. Das im Grundsatz aus den 1990er Jahren stammende Medienkonzentrationsrecht bezieht sich vor allem auf das Fernsehen. Künftig sollen auch „Fusionen von Medienunternehmen mit Anbietern medienrelevanter Infrastruktur“ wie digitalen Plattformen geprüft werden.

 

Um die Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu unterstützen, will die Koalition hier eine „wettbewerbsrechtliche Bereichsausnahme“ schaffen, die bislang durch das Kartellrecht ausgeschlossene Zusammenarbeit und Kooperation zwischen ARD, ZDF und Deutschlandradio ermöglicht. Auch bei privaten Medienhäusern sollen Kooperationen erleichtert werden. Die terrestrische Rundfunkverbreitung erhält den Status einer kritischen Infrastruktur.

 

Um den Gefahren von Desinformation und Manipulation zu begegnen, will die Koalition durchsetzen, dass Online-Plattformen ihren Pflichten hinsichtlich Transparenz und Mitwirkung gegenüber der Medienaufsicht nachkommen. Außerdem soll „eine verschärfte Haftung für Inhalte“ geprüft werden. „Systematisch eingesetzte manipulative Verbreitungstechniken wie Bots und Fake Accounts müssen verboten werden“, heißt es in dem Papier weiter. Dazu soll eng mit der EU zusammengearbeitet und der Digital Services Act „stringent umgesetzt und weiterentwickelt werden“. Dabei seien aber die Spielräume der Mitgliedstaaten zum Schutz kultureller und medialer Vielfalt zu wahren.