Vermischtes
KNA – Steffen Grimberg

Medienpolitik will auch Arte und 3sat zusammenlegen: Entwurf für Reformstaatsvertrag veröffentlicht

Deutliche Verschlankung des Angebots: Die Bundesländer haben den geplanten Reformstaatsvertrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio veröffentlicht. Bis zum 11. Oktober läuft jetzt eine Online-Anhörung.

Mainz/Berlin (KNA) – Bei der Reform der öffentlich-rechtlichen Sender will die Medienpolitik die Zahl der Kanäle drastisch senken. Neben den Hauptprogrammen von ARD und ZDF sowie den Dritten der ARD soll es nur noch vier weitere Angebote statt bisher zehn geben. Das geht aus dem Diskussionsentwurf zum Reformstaatsvertrag hervor, den die zuständige Rundfunkkommission der Länder am Freitag vorlegte.

 

Danach sollen der TV-Kanal ARD alpha mit ZDF info sowie tagesschau24 mit Phoenix zusammengelegt werden. Im Bereich junge Nutzer sollen ZDF neo und der ARD-Kanal One verschmelzen. Der Kinderkanal und das junge Angebot funk blieben danach bestehen.

 

Auch die Kulturkanäle 3sat und der deutsch-französische Sender Arte sollen zusammengehen. Arte hatte bislang erklärt, nicht zu den von der Reform betroffenen Spartenkanälen zu gehören, da man auf der Grundlage eines deutsch-französischen Staatsvertrags sende. Aus Kreisen der Rundfunkkommission heißt es dagegen, der vorliegende Entwurf eröffne jetzt diese Möglichkeit.

 

Das Ende von 3sat?

Dabei dürfte allerdings eher 3sat in Arte aufgehen. Bei dem Gemeinschaftsprogramm von ARD, ZDF mit der schweizerischen SRG und dem Österreichischen Rundfunk (ORF) bilden keine internationalen Staatsverträge, sondern nur Vereinbarungen zwischen den drei beteiligten öffentlich-rechtlichen Anstalten die Grundlage. Zudem erwägt die Schweiz derzeit aus Kostengründen, ihr Engagement bei 3sat zu reduzieren oder ganz auszusteigen.

 

Beim Radio dürfen die Anstalten laut Vorschlag künftig jeweils vier Programme anbieten. Pro sechs Millionen Einwohner ist ein weiteres Programm zulässig. Danach könnte der WDR im bevölkerungsreichsten Bundesland NRW bei aktuell 17,9 Millionen Einwohnern auf fünf weiteren Radiowellen senden. Kleine Länder wie Hessen, das Saarland oder Bremen wären aber auf maximal vier Wellen begrenzt.

 

Die ARD-Anstalten MDR, SWR, NDR und RBB, die für mehrere Bundesländer zuständig sind, dürfen ohne Berücksichtigung der Einwohnerzahlen jeweils so viele zusätzliche Programme veranstalten, wie sie Länder versorgen.

 

Beim Verbot der Presseähnlichkeit will der Reformstaatsvertrag das Textangebot der Anstalten im Internet weiter einschränken. Dazu wird der sogenannte „Sendungsbezug“, bei dem die Textform grundsätzlich zulässig ist, restriktiver formuliert. Zudem wird eine „Aktualitätsklausel“ eingeführt, die einen Rückgriff auf länger als 14 Tage zurückliegende Sendungen ausschließt.

 

Nur noch wenige „Klammern“

Bei den Sportrechten sollen die Ausgaben wie erwartet auf 8 bis 10 Prozent der gesamten Programmaufwendungen begrenzt und nochmals um einen noch festzulegenden Satz gekürzt werden.

 

Zwischen den Ländern herrscht mit Blick auf das gesamte Reformpaket offenbar weitgehend Einigkeit. Strittig und im Jargon der Staatskanzleien noch mit einer „Klammer“ versehen sind nach KNA-Informationen weiter einzelne Formulierungen beim Verbot der Presseähnlichkeit, der genaue Kürzungssatz bei den Sportrechten sowie der Umgang mit den Spartenkanälen ZDF neo und One.

 

Der von der Rundfunkkommission im Internet veröffentlichte Staatsvertragsentwurf geht jetzt in die Online-Anhörung. Bis zum 11. Oktober können die Anstalten, Verbände, aber auch alle interessierten Bürger Anregungen und Anmerkungen machen. Der Reformstaatsvertrag soll auf der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder im Oktober in Leipzig beschlossen werden und im Sommer 2025 in Kraft treten.