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dpa - Simona Block

OLG verhandelt Böhmermanns Berufung: Nächste Instanz im Honig-Streit

Jan Böhmermann und ein Imker streiten sich in Sachsen vor Gericht. Es geht um Honig, Satire, Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht. Böhmermann zog erst den Kürzeren. Nun steht eine neue Runde an.

Dresden (dpa) − Der „Honig-Streit“ zwischen dem ZDF-Satiriker Jan Böhmermann und dem sächsischen Bienenzüchter Rico Heinzig beschäftigt an diesem Dienstag aufs Neue die Justiz. Vier Monate nach dem erstinstanzlichen Urteil verhandelt das Oberlandesgericht (OLG) Dresden den Fall. In seiner Berufung macht der Moderator eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte durch Verwendung seines Namens und seiner Abbildung geltend. 

 

Auslöser des Streits mit dem Honigproduzenten war ein Beitrag in der Sendung „ZDF Magazin Royale“ am 3. November 2023, in der Böhmermann Firmen kritisiert hatte, die Bienenpatenschaften an Unternehmen vergeben und das als Engagement für Nachhaltigkeit und Artenschutz deklarierten. Das sei nichts anderes als „Beewashing“, es gehe um PR und Geld, zitierte das OLG aus dem strittigen Beitrag. Der Begriff meint eine Form des sogenannten Greenwashings, also irreführende Werbung mit angeblichen ökologischen Vorzügen eines Produkts. Dazu seien ein Foto von Heinzig, Eigentümer und Geschäftsführer der MyHoney Bio-Imkerei GmbH & Co. KG, deren Logo und ein Ausschnitt aus deren Marketingvideo gezeigt worden.

 

Zwei Wochen später hatte Unternehmer Heinzig als Reaktion darauf einen „Böhmermann-Honig“ mit „Beewashing“-Etikett herausgebracht und diesen mit einem Plakat beworben, das Namen und Bild des Prominenten mit dem Zusatz „Führender Bienen- und Käferexperte empfiehlt“ zeigte. Böhmermann schickte dessen Firma eine Unterlassungserklärung. Als diese ausblieb, beantragte der TV-Moderator beim Landgericht Dresden den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Vergeblich.

 

Es gehe um eine Korrektur der „unrichtigen“ vorinstanzlichen Entscheidung, sagte Böhmermanns Rechtsanwalt Torben Düsing am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Der TV-Moderator wird voraussichtlich nicht persönlich zu der Verhandlung erschienen − wie schon im Februar am Landgericht Dresden. 

 

Ziel des Honigproduzenten ist es hingegen „in allererster Linie, für das Recht auf mediale Selbstverteidigung einzutreten, insbesondere, wenn ein enormes Machtungleichgewicht vorliegt“, sagte der Rechtsanwalt des Imkers, Markus Hoffmann.

 

„In dem Rechtsstreit geht es lediglich um das angestrebte Verbot eines unerlaubten, kommerziellen Verkaufs von Produkten mit dem Bildnis und dem Namen von Herrn Böhmermann, nicht um Satire“, sagte Böhmermanns Anwalt Düsing. Sein Mandant gehe grundsätzlich gegen die unerlaubte kommerzielle Verwendung seines Namens und Bildes in der Unternehmenswerbung vor − „und wird dies auch in Zukunft tun“. 

 

Der Imker habe versucht, mit dem Honig „auf gleicher Ebene in satirischer Form“ zu reagieren, argumentierte indes der Heinzig-Anwalt. Angesichts von Böhmermanns Bekanntheit sei das eindeutig erkennbar. Die „Gegensatire“ sei eine legitime Meinungsäußerung, „nämlich als Antwort auf ungerechtfertigte Vorwürfe der Sendung ,ZDF Magazin Royale‘“. 

 

Eine Zivilrichterin am Landgericht Dresden war Anfang Februar dieser Einschätzung gefolgt und hatte Böhmermanns Antrag abgewiesen, nachdem ein Gütetermin zuvor erfolglos geblieben war. Sie sah keine rechtswidrige Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Der Imker habe in Form einer satirischen, spöttischen und humorvollen Meinungsäußerung reagiert, für jedermann erkennbar, begründete sie die Entscheidung. 

 

Das Landgericht sei „mit einer rechtlich fragwürdigen Begründung von den geltenden Grundsätzen zur Zulässigkeit der Verwendung von Namen und Bildnissen bekannter Persönlichkeiten in der Werbung abgewichen“, sagte Böhmermann-Anwalt Düsing. „Wir hoffen, dass das OLG Dresden diese Fehlentscheidung korrigiert.“ Das Landgericht habe den Beitrag in der Sendung falsch gewürdigt und zu Unrecht die Freiheit der Meinungsäußerung des Imkers über allgemeines Persönlichkeitsrecht gestellt, zitierte das OLG aus der Berufung.

 

Das umstrittene Produkt samt Werbung hatte Imker Heinzig schon vor der ersten Runde vom Markt genommen. Er hätte Böhmermann sonst etwas vom Erlös abgeben müssen, wenn der den Rechtsstreit am Ende gewänne. Die nächste Runde werde „kein Heimspiel“, weiß Heinzig. „Ich hoffe das Beste, aber rechne mit allem.“