Vermischtes
Newsroom – Marc Bartl

Presserat rügt: „Bild“ im Fokus

Der Deutsche Presserat hat aktuell 24 Rügen ausgesprochen. Ein Drittel davon betraf allein das Boulevardblatt. Dabei ging es u.a. um die Amokfahrt in Magdeburg und Berichte über eine Berliner Polizistin.

Berlin – Der Deutsche Presserat hat auf seinen jüngsten Sitzungen insgesamt 24 Rügen ausgesprochen. Ein Drittel davon betraf allein „Bild“. Dabei ging es u.a. um die Amokfahrt in Magdeburg und Berichte über eine Berliner Polizistin.

 

So erhielt Bild.de vom Deutschen Presserat eine Rüge für ein Video, in dem der Attentäter von Magdeburg in den Weihnachtsmarkt raste. Die Aufnahmen zeigten aus der Vogelperspektive, wie das Auto in die Menge fuhr und mehrere Menschen umriss. Dazu merkt der Presserat an: „Diese Darstellung des Sterbens war nicht vom öffentlichen Interesse am Geschehen gedeckt, sondern verletzte die Würde der Betroffenen nach Ziffer 1 des Pressekodex. Ebenso überschritt der Beitrag die Grenze zur Sensationsberichterstattung nach Ziffer 11, da die Redaktion die Sequenz wiederholt zeigte und damit über die reine Dokumentation des Geschehenen hinausging. Hinzu kam, dass zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht eindeutig war, ob das Video überhaupt echt war.“ Damit habe die Redaktion die Ziffer 2 des Kodex verletzt.

 

Bild.de erhielt auch eine Rüge, weil die Redaktion laut Presserat eine unbestätigte Zahl von Opfern des Magdeburger Weihnachtsmarktes als Tatsache darstellte. Es habe bei der Amokfahrt „mindestens 11 Tote und bis zu 80 Verletzte“ gegeben, hieß es demnach in der Überschrift und im Artikel, obwohl zum Zeitpunkt der Berichterstattung weit weniger Opfer von der Polizei bestätigt worden seien. Die Redaktion ordnete aus Sicht des Presserats die Verlässlichkeit der verbreiteten Zahlen nur unzureichend ein. Nach Ziffer 2 des Pressekodex hätte sie jedoch deutlich erkennbar machen müssen, dass es sich um eine unbestätigte Meldung handelte.

 

Der Deutsche Presserat hat zudem die Redaktionen der Bild-Zeitung und der B.Z. wegen der Berichterstattung über eine Berliner Polizistin gerügt. Die Bild-Zeitung hatte Ende vergangenen Jahres berichtet, die Frau habe zwei Kollegen sexuell missbraucht. Wie der Tagesspiegel in dieser Woche aufgedeckt hatte, waren sowohl die Vorwürfe gegen die Polizistin als auch die Behauptung, sie sei eine Trans-Frau, falsch. Weil die Redaktionen die Identität enthüllt hätten, liege ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht vor. Außerdem habe die Berichterstattung die Unschuldsvermutung verletzt.