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KNA

Presserat rügt Online-Auftritt der „Bild“ dreimal

Wegen Verstößen gegen den Pressekodex hat der Presserat drei Rügen gegen bild.de ausgesprochen. Worum es geht.

Berlin (KNA) – Der Deutsche Presserat hat drei Rügen gegen Bild.de ausgesprochen. Das gab das Gremium am Donnerstag in Berlin bekannt. Gründe für die Rügen waren unter anderem eine sensationelle Darstellung von Gewalt sowie Verstöße gegen den Persönlichkeitsschutz.

 

Im ersten Fall hatte das Online-Portal über die Festnahme eines Lehrers berichtet, dem sexualisierte Gewalt gegen ein Kind vorgeworfen wird. Auch wenn das Gesicht des Mannes auf dem veröffentlichten Foto unkenntlich gemacht worden sei, hätten die zusätzlichen Informationen zu Vorname, Alter, Ort und Schule ausgereicht, um den Verdächtigen zu identifizieren. Die Veröffentlichung verstoße daher gegen den Pressekodex, so der Presserat.

 

Verstoß gegen Persönlichkeitsrecht

Darüber hinaus wurde Bild.de gerügt, weil die Redaktion das Porträtfoto des Opfers eines Gewaltverbrechens unverpixelt gezeigt hatte. Bei der Person handelte es sich um eine Frau, die in der Nähe des Schloss Neuschwanstein vergewaltigt und ermordet wurde. Die Redaktion habe die Angehörigen nicht um Erlaubnis für die Veröffentlichung gefragt.

 

Die dritte Rüge sprach der Presserat für die Veröffentlichung eines Handyvideos aus, in dem ein Zwölfjähriger einen Mitschüler angriff. Hier seien sowohl die Persönlichkeitsrechte des Opfers wie auch die des minderjährigen Täters verletzt worden, der im Video eindeutig zu identifizieren gewesen sei.

Insgesamt entschied der Presserat in der aktuellen Sitzung über 34 Beschwerden. 15 davon seien unbegründet gewesen; neben den drei Rügen habe man außerdem sieben Missbilligungen und acht Hinweise ausgesprochen.