Vermischtes
KNA

Presserat rügt vor allem Verstöße gegen Opferschutz

Die Selbstkontrolle der deutschen Print- und Online-Medien spricht 23 Rügen wegen Missachtung des Pressekodex aus. Wen es am häufigsten trifft.

Berlin (KNA) – Der Deutsche Presserat rügt 23 Verstöße gegen den Pressekodex. Das gab das Gremium am Freitag in Berlin bekannt. Allein zehn Rügen entfallen auf das Online-Angebot der „Bild“. So hatte das Medienhaus auf Bild.de unter anderem Bildmaterial eines Schauspielers veröffentlicht, der in „offensichtlich verwirrtem Zustand“ auf einer Trage gefesselt war, nachdem er in der Öffentlichkeit randaliert hatte. Auch die „Bild“-Berichterstattung über den Sorgerechtsstreit der Familie Block bedachte der Presserat mit einer Rüge, weil Fotos der Kinder unverpixelt veröffentlich und die Adresse des Kinderheims, in dem sich die Kinder zeitweise aufhielten, genannt worden war.

 

Die Online-Ausgabe der „Schwäbischen Zeitung“ erhielt eine Rüge wegen eines Verstoßes gegen die Sorgfaltspflicht in der Corona-Berichterstattung. Gleich fünf Medienhäuser wurden für falsche Überschriften in Artikel über die Klimaschutzbewegung „Letzte Generation“ gerügt. BZ-Berlin.de, Bild.de, Welt.de und die Online-Ausgaben der „Rheinischen Post“ und der „Sächsischen Zeitung“ hatten in Überschriften suggeriert, dass ein Gericht die Gruppe als kriminelle Vereinigung eingestuft habe. Korrekt gewesen wäre, dass es einen Anfangsverdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung gab. Fünf Rügen sprach das Gremium wegen Schleichwerbung aus.

 

Im Zuge seiner Sitzung Mitte Juni hatte der Presserat, die freiwillige Selbstkontrolle deutscher Print- und Online-Medien, über 154 Beschwerden beraten. In 23 Fällen wurde eine Rüge ausgesprochen, 23 Mal missbilligte die Organisation eine Berichterstattung. In 30 Fällen ergingen Hinweise an die fraglichen Medienhäuser.