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KNA

Untersuchungsbericht über den Fall Gelbhaar: Schwerste Mängel beim RBB

Der Sender hat massive Fehler gemacht und auch bei der Aufklärung in eigener Sache versagt. Zu diesem Ergebnis kommt der jetzt veröffentlichte externe Prüfbericht. RBB-Intendantin Ulrike Demmer verspricht Reformen.

Berlin (KNA) – Der unabhängige Untersuchungsbericht über die Falschberichterstattung des RBB über den Grünen-Politiker Stefan Gelbhaar stellt den Verantwortlichen beim Sender ein desaströses Zeugnis aus. Zentral davon betroffen sind neben den unmittelbar an der Berichterstattung beteiligten Autoren und Redaktionen auch das Justiziariat des Senders und der bereits zurückgetretene Ex-Chefredakteur David Biesinger.

 

Der Bericht der Unternehmensberatung Deloitte und des früheren NDR-Recherchechefs Stephan Wels stellt fest, dass die Autoren der RBB-Berichterstattung „schwere journalistische Fehler begangen“ und „gegen journalistische Grundregeln verstoßen“ haben. Das lag laut Bericht auch daran, dass sie „keine Erfahrung im Bereich des investigativen Journalismus hatten, sie hatten zuvor noch nie mit dem Instrument der eidesstattlichen Versicherungen gearbeitet und ebenfalls bislang keine Recherche mit Bezug zu MeToo-Vorfällen durchgeführt.“ MeToo-Vorfälle meinte Fälle sexueller Belästigung oder sexualisierter Gewalt, benannt nach dem berühmt gewordenen Hashtag #MeToo, mit dem vor allem Frauen seit einigen Jahren online öffentlich über eigene Erfahrungen sprechen.

 

Die Notwendigkeit – gerade in diesem hochsensiblen Bereich – mit flankierenden Quellen und Informationen die Plausibilität der Aussagen zu überprüfen, sei nicht erkannt worden: „Es ist mithin nicht nachvollziehbar, dass dieses Team mit diesem Thema betraut wurde“, so das Fazit. Dies gelte auch für die zuständige Redakteurin. Sie sei „ihrer Aufgabe den Rechercheprozess zu begleiten, nicht gerecht“ geworden: „Auch ihr fehlten wesentliche Voraussetzungen für die redaktionelle Bearbeitung und Betreuung eines solchen Themas.“

 

Keine redaktionelle Kontrolle
Besonders kritisch bewertet der Bericht dabei die Rolle des damaligen Chefredakteurs David Biesinger. Trotz der Tragweite eines solchen MeToo-Falles habe sich Biesinger lediglich rudimentär über die Recherche und das Zustandekommen der Berichterstattung informieren lassen. „Eine eigene inhaltliche Befassung durch ihn – etwa mit der Qualität der Aussagen – fand nicht statt. Begründet wird dies mit einer seit langem im RBB geltenden Arbeitsweise der „delegierten Verantwortung“ im Bereich der Chefredaktion. In diesem Sinne liege die inhaltliche Verantwortung für Recherchen und Berichte nicht bei der Chefredaktion.“ Eine solche Konstruktion wirft Fragen auf und ist bei anderen Medienhäuser – gerade auch der ARD – nicht üblich.

 

Die Schwachpunkte benennt der Bericht ganz konkret: Das Organisationsmodell lasse „offen, wie der Chefredakteur seiner Aufgabe und Verantwortung nachkommt, für die Einhaltung der journalistischen Standards zu sorgen. Darüber hinaus ist nicht erkennbar, welche Sorgfalt und Prüfung er beim Delegieren der Aufgaben anwendet“.

 

Der RBB hatte Ende vergangenen Jahres über Belästigungsvorwürfe gegen den damaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar (B90/Grüne) berichtet. Gelbhaar hatte die Vorwürfe auch gegenüber dem RBB stets bestritten. Bereits Mitte Januar kam nach erster kritischer Berichterstattung im „Tagesspiegel“ heraus, dass mindestens „Anne K.“, eine der Frauen, auf deren Zeugenaussagen der RBB seine Berichterstattung besonders gestützt hatte, nicht existierte. „Anne K.“ hatte ihre Vorwürfe zwar per Eidesstattlicher Versicherung bekräftigt. Diese lag laut Bericht der Redaktion zum Zeitpunkt der Berichterstattung aber nur als Kopie vor, auch bestand lediglich telefonischer Kontakt zur angeblichen Zeugin. Der Sender musste daraufhin die Berichte zurückziehen; bis zur Vorlage des vorläufigen Untersuchungsergebnisses durch die von Intendantin Ulrike Demmer eingesetzte Kommission Mitte März unterblieben aber personelle Konsequenzen. Mehrere weitere Frauen halten ihre Vorwürfe gegen Gelbhaar bis heute aufrecht.

 

Bislang zwei Rücktritte
Erst nachdem die vorläufigen Ergebnisse bekannt wurden, stellte der Chefredakteur, der zunächst erklärt hatte, nicht für die Gelbhaar-Berichterstattung verantwortlich zu sein, seinen Posten zur Verfügung. Auch Programmdirektorin Katrin Günther trat zurück. Biesinger wurde allerdings unmittelbar auf eine neue Position mit Programmverantwortung als Leiter der „Hauptabteilung Programmressourcen“ versetzt; laut RBB soll diese Position nach Abschluss der laufenden Umstrukturierung im Sender im Sommer neu ausgeschrieben werden.

 

Der Bericht hat auch die Rolle des RBB-Justiziariats untersucht und stellt fest, dort habe es zwar Zweifel an der Eignung von Autoren und Redaktion gegeben, diese seien aber nicht gegenüber dem Chefredakteur geäußert worden. Am Ende habe sich das Justiziariat „mit zu wenigen, teils ungenügenden Ergebnissen zufrieden“ gegeben. Offen bleibt der Umgang mit einem noch vor der ersten Berichterstattung beim RBB eingegangenen Schreiben der Rechtsanwälte von Stefan Gelbhaar. Darin wurden alle Vorwürfe gegenüber dem RBB zurückgewiesen. Dazu heißt es in dem Bericht schwammig: „Vor diesem Hintergrund bemühten sich Justiziariat und Redaktion, weitere Informationen von ‚Anne K.‘ zu erhalten. Dies blieb – journalistisch betrachtet – weitgehend ergebnislos.“ Die Chefredaktion war auch hier offenbar nicht eingebunden.

 

Der Bericht kritisiert zudem, dass der RBB seine Fehler in der Berichterstattung erst nach und nach und zu spät korrigiert habe. Auch in der internen Aufarbeitung seien Fehler gemacht worden. So habe der Sender zwar nach Bekanntwerden der Zweifel an der Existenz seiner Hauptzeugin durch den „Tagesspiegel“ am 17. Januar in der Hauptnachrichtensendung „Abendschau“ darüber berichtet. Gleichzeitig wurde aber „relativierend und beschönigend darauf hingewiesen, dass sich lediglich ein Vorwurf gegen Stefan Gelbhaar als falsch herausgestellt habe“ und „betont, dass trotz der Unsicherheit über den Vorwurf der ‚Anne K.‘ die anderen Anschuldigungen glaubhaft blieben“, so der Bericht.

 

„Relativierende Aussagen“ des Chefredakteurs
Die Stellungnahme von RBB-Chefredakteur Biesinger zwei Tage später, man sei in „betrügerischer Absicht“ und „mit krimineller Energie“ getäuscht worden, da dem Sender „unter großem Aufwand eine falsche Identität vorgespiegelt worden sei“, überzeugte die Kommission ebenfalls nicht: „Die relativierende Aussage des Chefredakteurs gibt den Sachverhalt nicht korrekt wieder“, heißt es im Bericht. Von großem Aufwand könne keine Rede sein, da sich die betreffende Person lediglich mit falschem Namen am Telefon gemeldet habe und jede weitere Prüfung durch die Redaktion, beispielsweise durch ein direktes Treffen, unterblieben sei.

 

Im fraglichen „Abendschau-Beitrag“ von Ende Dezember war eine solche Begegnung allerdings enthalten – die Szene, die ein persönliches Treffen mit der Quelle „Anne K.“ suggerierte, war einfach nachgestellt worden. Auch diesen Verstoß gegen journalistisches Grundhandwerk korrigierte der Sender nicht von selbst, sondern erst nach Berichterstattung im Fachdienst Übermedien. „Der Fehler mit der nachgestellten Szene wurde aber erst am 22. Januar 2025 offenbar auf die externen Hinweise hin erkannt. Das ist unseres Erachtens zu spät“, notiert dazu der Bericht.

 

Bei der eigenen „Aufarbeitung“ habe der RBB zudem massiv gegen seine Fürsorgepflicht als Arbeitgeber verstoßen, monieren Deloitte und Wels. So habe Biesinger in einer vertraulichen Schaltkonferenz der ARD-Chefredakteure am 4. Februar „personelle Konsequenzen angekündigt“ und „in der Runde mehrfach angedeutet, wer damit gemeint sei“. Diese Aussagen beziehen sich offenbar auf die Hauptautorin des ursprünglichen Beitrags über Gelbhaar und „vorverurteilen die betroffene Person selbst bei in Auszügen wahrheitsgemäßen Aussagen und beschädigen diese in der Öffentlichkeit unrechtmäßig“, so der Bericht: „Da gegenüber der betroffenen Person zu dem Zeitpunkt eine erhöhte Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bestand, wäre ihre Identität im Zusammenhang mit mutmaßlichen Fehlern unserer Ansicht nach unter allen Umständen vertraulich beim RBB zu halten gewesen.“

 

Qualitätssicherung soll überarbeitet werden

Wie der RBB zeitgleich mit der Veröffentlichung des Untersuchungsberichts mitteilte, will der Sender seine journalistische Qualitätssicherung jetzt überarbeiten. Die Prüfer empfehlen im Bericht, Recherchen dieser Tragweite künftig nur noch unter Einbeziehung der investigativen Einheiten des RBB durchzuführen, die an der Berichterstattung zu Gelbhaar nicht beteiligt wurden. Die Chefredaktion müsse zudem ein „Mindestmaß an inhaltlicher Prüfung, Befassung und Risikobewertung“ sicherstellen.

 

RBB-Intendantin Ulrike Demmer ist optimistisch bei der Umsetzung der Empfehlungen: „Nach Vorlage des detaillierten Berichts haben wir nun ein Maßnahmenpaket geschnürt, mit dem die Glaubwürdigkeit der verlässlichen und unabhängigen Berichterstattung des RBB wieder hergestellt werden kann.“ Demnach sollen „redaktionelle Regelwerke“ überarbeitet werden, darunter fallen auch Rollenbeschreibungen in den Redaktionen und die redaktionellen Abläufe in der Chefredaktion. Außerdem soll es verpflichtende Schulungen zu Verdachtsberichterstattung geben.

 

Ob die Schlussfolgerungen des Berichts und die darin festgestellten massiven Verfehlungen zu weiteren personellen Konsequenzen für Biesinger, bei anderen redaktionell Verantwortlichen oder im RBB-Justiziariat führen, ist bislang nicht bekannt. Gespannt sein darf man auch auf die Reaktion des RBB-Rundfunkrats und seines Programm-Ausschusses. Beiden Gremien hatte Demmer die eigentlich zugesagte Einsicht in die seit Mitte März vorliegende Vorabfassung mit der Begründung verweigert, dies sei aus arbeitsrechtlichen und datenschutztechnischen Gründen nicht statthaft. Der jetzt ganz offiziell veröffentlichte „Kurzbericht zu den Untersuchungsergebnissen in der Causa Gelbhaar“ zeigt, dass es offenbar doch möglich ist.