Vermischtes
KNA – Michael Althaus

Rechtsstreit um Berichterstattung – Woelki siegt gegen „Bild“

Sieg für den Kölner Kardinal Woelki vor Gericht: Die „Bild“ darf bestimmte Aussagen über ihn nicht weiterverbreiten. Warum sich die Zeitung dennoch im Recht sieht.

Köln (KNA) – Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hat sich erneut in einem Rechtsstreit gegen die „Bild-Zeitung“ durchgesetzt. Das Oberlandesgericht Köln wies am Donnerstag eine Berufung des Boulevardblatts gegen ein Urteil des Landgerichts Köln zurück. Damit darf die Zeitung nicht weiter behaupten, Woelki habe 2017 einen Priester befördert, obwohl er zwei belastende Dokumente, in denen es um sexuellen Missbrauch gehe, gekannt habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

Die Zeitung hatte 2021 auf ihrem Online-Portal berichtet, dass der Erzbischof zum Zeitpunkt der Beförderung eine Warnung der Polizei vor einem Einsatz des Geistlichen in der Jugendarbeit und ein belastendes Gesprächsprotokoll aus dessen Personalakte gekannt habe. Woelki hatte daraufhin gegen die „Bild“ und deren Chefreporter, den Autor der betreffenden Artikel, geklagt. In dem anschließenden Verfahren hatte das Landgericht zwei Zeugen und Woelki persönlich unter Eid vernommen. Es kam zu dem Schluss, dass die „Bild“ ihre Behauptung nicht beweisen könne.

 

Die Beweisaufnahme und deren Bewertung durch die erste Instanz seien nicht zu beanstanden, urteilte nun das Oberlandesgericht. Insbesondere sei zutreffend, dass die Angaben der beiden Zeugen nicht ergiebig gewesen seien. Auch die Würdigung der Aussagen Woelkis sei nicht zu beanstanden. Er habe erklärt, die Personalakte vor der Personalentscheidung nicht vorgelegt bekommen, keine Einsicht in die fraglichen Unterlagen genommen und auch die konkreten Inhalte nicht in Gesprächen vermittelt bekommen zu haben. Selbst wenn man Bedenken entwickeln könne gegen die Richtigkeit einzelner weiterer Angaben Woelkis, führe dies zu keiner anderen Beurteilung.

 

Ermittlungen wegen Meineid-Verdachts laufen weiter

Solche Bedenken gibt es in der Tat: Die Aussagen des Kardinals führten zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Meineid, die derzeit noch laufen. Ein Ende ist laut der Behörde frühestens im Herbst zu erwarten.

 

Die Zeitung hält ihre Kritik an der Amtsführung Woelkis trotz des Urteils für berechtigt. Dass sie das Berufungsverfahren verloren hat, liegt laut einem "Bild"-Sprecher allein daran, dass zivilrechtlich nicht der volle Nachweis für die Kenntnis der Dokumente erbracht werden konnte. „Wir sind allerdings zuversichtlich, dass dieser Nachweis im Rahmen des laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen Kardinal Woelki noch nachgeholt werden kann und wird.“

 

Woelkis Anwalt Carsten Brennecke erklärte indes, das Urteil räume mit der Legende auf, dass Woelki die Dokumente gekannt habe. Der „Bild“ und ihrem Chefreporter seien damit zum wiederholten Male Aussagen wegen Falschberichterstattung verboten worden.

 

Wegen anderer "Bild"-Berichte über den Umgang Woelkis mit dem beförderten Priester hatte das Oberlandesgericht bereits im vergangen Jahr in zweiter und letzter Instanz der Zeitung vier von sechs Aussagen verboten.

 

Eine Revision gegen das nun gefällte Urteil hat das Oberlandesgericht zwar nicht zugelassen. Dagegen könnte aber Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.