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dpa

Redakteur freigesprochen − Keine verbotene Vereinigung unterstützt

Kann das Setzen eines Links in einem journalistischen Artikel eine Straftat sein? Nun hat ein Karlsruher Gericht geurteilt. Die Verteidigung des Angeklagten sieht damit die Pressefreiheit gestärkt.

Karlsruhe (dpa) − Ein Journalist des Freiburger Senders Radio Dreyeckland ist nach einem siebenwöchigen Strafprozess vom Landgericht Karlsruhe freigesprochen worden. Der 38-Jährige habe mit dem Verlinken einer Internetseite in einem Artikel nicht weiteres Handeln einer verbotenen Vereinigung unterstützt, entschied die Staatsschutzkammer des Gerichts am Donnerstag. „Das Gericht hat den Stellenwert der Pressefreiheit ins Zentrum seiner Überlegungen und seiner Entscheidung gerückt“, sagte die Verteidigerin des angeklagten Journalisten, Angela Furmaniak, am Rande der Verhandlung.

 

Der im Juli vorvergangenen Jahres auf der Website des nicht-kommerziellen Senders veröffentlichte Bericht enthielt laut Vorwurf der Ermittler einen Link auf ein Archiv der verbotenen Vereinigung „Linksunten.Indymedia“. Die Vereinigung war im August 2017 vom Bundesinnenministerium nach Krawallen am Rande des G20-Gipfels in Hamburg verboten und aufgelöst worden. Angeklagt war der Redakteur wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot. 

 

Die Kammer habe nicht belegen können, dass die verbotene Vereinigung fortbestehe, sagte der Vorsitzende Richter Axel Heim. Zudem sei die Verlinkung nicht als „Unterstützungshandlung“ zu bewerten. 

 

Das Gericht entschied auch, dass der Redakteur für die Durchsuchung seiner Wohnung und die Beschlagnahme von Material entschädigt wird. Ermittler hatten im Januar 2023 zwei Mitarbeiterwohnungen − auch die des nun freigesprochenen Redakteurs − und Redaktionsräume durchsucht. Radio Dreyeckland hat eine lange Tradition als links-alternativer Sender.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es könne Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden, sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft am Rande.