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Schutzschirmverfahren: „Men's Health“-Mutter Motor Presse Hamburg streicht Jobs

Schutzschirmverfahren: „Men's Health“-Mutter Motor Presse Hamburg streicht Jobs Wolfgang Melcher (Foto: Motor Presse Stuttgart)

Motor Presse Hamburg-Geschäftsführer Wolfgang Melcher kündigt folgenschwere Maßnahmen an: Die Redaktion der Kernmarken „Men's Health“, „Women's Health“ und „Runner's World“ wird umgebaut. Das Medienhaus befindet sich während der Sanierung unter der Aufsicht von Insolvenzgericht und Sachverwalter.

Hamburg –  Neben dem Umbau der Redaktionen in Hamburg soll die Zusammenarbeit mit den Teams der über 30 internationalen Ausgaben der Marken intensiviert und „die in den letzten Jahren stark gewachsenen Kosten wieder gesenkt werden“, heißt es beim Mutterunternehmen Motor Presse Stuttgart.

 

Künftig werde sich die Motor Presse Hamburg auf die Aktivitäten der drei Kernmarken konzentrieren. So will man die Voraussetzungen „für notwendige Investitionen in die Fortführung der digitalen Transformation, die Qualität der Printprodukte und in neue Geschäftsfelder“ schaffen. „Die internationalen Marken ,Men’s Health‘, ,Women’s Health‘ und ,Runner’s World‘ bieten dabei die ideale Voraussetzung für den Aufbau einer analogen und digitalen Plattform rund um die Themenwelten körperliche und mentale Fitness, gesunde Ernährung sowie den gesellschaftlichen Megatrend Longevity, der für gesundheitsbewusste Menschen auch in Deutschland eine zunehmend bedeutsame Rolle einnimmt“, so die Motor Presse zum künftigen Plan.

 

Das Chefredakteurs-Team der drei Markenwelten, Franziska Bruchhagen für „Women’s Health“, Arndt Ziegler für „Men’s Health“ und Martin Grüning für „Runner’s World“, werde künftig noch vernetzter arbeiten, „um die Synergien eines erfahrenen Teams gemeinsam zu heben“. Die Arbeit an den kommenden Printausgaben, an Digitalprojekten und Events gehe dabei mit voller Kraft weiter, alle Hefte sollen plangemäß und in gewohnter Qualität am festgelegten EVT erscheinen.

 

Wolfgang Melcher, Geschäftsführer der Motor Presse Hamburg, kündigt zugleich einen Stellenabbau an: „Wir haben uns in enger Abstimmung mit unseren Freunden von Hearst dazu entschieden, diesen Schritt zu gehen, um den notwendigen Spielraum für Investitionen in die Zukunftsfähigkeit unseres Unternehmens zu erhalten. Hierdurch können wir gut vorbereitet alle erforderlichen Maßnahmen umsetzen, dabei das Erscheinen aller geplanten Hefte und Digitalprojekte sicherstellen und das Verfahren schnellstmöglich wieder verlassen. Ich bedauere es sehr, dass wir keine andere Wahl haben, als die Veränderungen auch mit der Trennung von einigen unserer Kolleginnen und Kollegen zu verbinden.“

 

Melcher sagt weiter: „Wir werden in neue Geschäftsfelder, wie Longevity, investieren, gleichzeitig auch bei unseren bestehenden Produkten starke, sichtbare Investitionen tätigen, um sie noch wertiger zu gestalten. So werden wir unsere Leserinnen und Leser mit einem noch größeren Markenerlebnis überzeugen – und unsere Werbepartner durch noch attraktivere Zielgruppen und passgenaue Umfelder. Ich bin absolut überzeugt davon, dass es der Motor Presse Hamburg gelingt, mit neuem Schwung, einem effizient aufgestellten Team und unseren großartigen Marken unsere bewährten Stärken auszubauen und gleichzeitig neue Geschäftsfelder aufzubauen.“

 

Kay Labinsky, Geschäftsführer der Motor Presse Stuttgart, erklärt: „Die Motor Presse Stuttgart unterstützt die Maßnahmen unserer Tochtergesellschaft in Hamburg vollumfänglich. Der Plan, den die Hamburger Gesellschaft mit uns gemeinsam entwickelt hat, ist aus meiner Sicht tragfähig und zukunftsweisend. Ich werde Herrn Melcher und sein Hamburger Team mit meiner ganzen Expertise bei der Umsetzung der Pläne unterstützen.“

 

Hintergrund
Das Schutzschirmverfahren (§ 270d der Insolvenzordnung) ist eine besondere Verfahrensart des deutschen Insolvenzrechts. Es verbindet die vorläufige Eigenverwaltung mit dem Ziel der frühzeitigen Vorlage eines Insolvenzplans, um hierdurch eine Sanierung von Unternehmen zu erleichtern. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten während des vorläufigen Verfahrens, jedoch maximal drei Monate, ihre Löhne und Gehälter von der Agentur für Arbeit gezahlt.