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Journalisten sollen sich von Lindemann-Anwalt nicht einschüchtern lassen

Die Anwaltskanzlei Schertz Bergmann hatte rechtliche Schritte gegenüber Medien angedroht, „soweit gegen die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung verstoßen wurde“.

Berlin – Der Deutsche Journalisten-Verband kritisiert Aussagen der Anwaltskanzlei Schertz Bergmann zum Fall des beschuldigten Rammstein-Sängers Till Lindemann als Einschüchterungsversuch gegenüber recherchierenden Medien. Die Kanzlei hatte zuvor in einer Presseerklärung rechtliche Schritte gegenüber Medien angedroht, „soweit gegen die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung verstoßen wurde“. Dass die in Medienangelegenheiten bekannte Kanzlei die Interessen ihres Mandanten, der sexueller Übergriffe bei Rammstein-Konzerten beschuldigt wird, vertrete, sei absolut legitim, sagt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. „Die Drohung mit rechtlichen Schritten gegen Journalistinnen und Journalisten ist der Versuch, Medien einen Maulkorb anzulegen.“

 

Der DJV-Vorsitzende weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass Verdachtsberichterstattung durchaus zulässig sei, so lange sie sich an Spielregeln halte: „Dazu gehören unbedingt Fakten.“ Dass sich der Rammstein-Sänger in Schweigen hülle, verhindere bekanntlich Berichterstattung nicht, so lange weitere glaubwürdige Informationen vorlägen. Medien sollten sich von der Presseerklärung des Lindemann- Anwalts nicht einschüchtern lassen: „Die Vorwürfe gegen den Frontmann einer der bekanntesten deutschen Bands sind so schwerwiegend, dass sie recherchiert und berichtet werden müssen.“