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dpa

Wagenknecht-Partei muss nicht zu „Wahlarena 2024 Europa“ eingeladen werden

Das Verwaltungsgericht vertrat dagegen die Meinung, dass der WDR das Recht habe, die Teilnehmer an einer redaktionell gestalteten Fernsehdiskussion nach eigenem Ermessen selbst auszusuchen.

Köln (dpa) − Der Spitzenkandidat des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) für die Europawahl muss nicht in die ARD-Sendung „Wahlarena 2024 Europa“ eingeladen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Köln am Mittwoch entschieden und damit einen Eilantrag der Partei BSW abgelehnt. Gegen den Beschluss kann Beschwerde erhoben werden, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.

 

Zu der Sendung sind Vertreter von SPD, CDU, CSU, Grünen, FDP, AfD und der Linken eingeladen. Der federführende WDR erklärt dies den Angaben zufolge damit, dass diese Parteien bereits im aktuellen Europarlament mit einer nennenswerten Anzahl von Abgeordneten vertreten seien und in Deutschland über eine gewisse Relevanz aufgrund ihrer bisherigen Erfolge verfügten. Das BSW argumentiert hingegen, es werde durch den Ausschluss in seinem Recht auf Chancengleichheit verletzt, wenn es nicht eingeladen werde. Es habe sehr gute Chancen, bei der Europawahl als fünftstärkste Kraft aus Deutschland ins Europaparlament einzuziehen. FDP und Linke würden voraussichtlich wesentlich schlechter abschneiden.

 

Das Gericht vertrat dagegen die Meinung, dass der WDR das Recht habe, die Teilnehmer an einer redaktionell gestalteten Fernsehdiskussion nach eigenem Ermessen selbst auszusuchen. Der Sender biete dem BSW in anderen Sendungen ausreichend Gelegenheit, die Wähler zu erreichen. Aussagekräftige Wahlergebnisse könne das BSW bislang zudem noch nicht vorweisen.