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KNA

ZDF legt Berufung gegen Schönbohm-Urteil ein

Im Dezember hatte ein Gericht dem ZDF mehrere Aussagen aus einer Satiresendung über Ex-BSI-Chef Arne Schönbohm untersagt. Schon damals zeigte das ZDF wenig Verständnis für das Urteil.

München (KNA) – Das ZDF hat gegen das Urteil des Landgerichts München zur Sendung über den Ex-BSI-Chef Arne Schönbohm Berufung eingelegt. Das teilte der Sender am Dienstag mit. Das Oberlandesgericht München bestätigte dem KNA-Mediendienst den Eingang der Berufung. Das Landgericht hatte der Satiresendung „ZDF Magazin Royale“ in einem Urteil Ende Dezember Äußerungen über den ehemaligen Leiter der deutschen IT-Sicherheitsbehörde BSI untersagt, weil sie den Eindruck vermittel könnten, Schönbohm hätte direkte Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten gehabt.

 

In der Ausgabe des „ZDF Magazin Royale“ vom 7. Oktober 2022 beschäftigte sich die Redaktion mit dem von Schönbohm mitgegründeten Verein „Cyber-Sicherheitsrat Deutschland“. Dieser soll Verbindungen zum russischen Geheimdienst gehabt haben, allerdings erst lange, nachdem Schönbohm seine Tätigkeiten im Verein ruhen ließ, weil er an die Spitze des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)wechselte. Die Behörde ist in Deutschland für die IT-Sicherheit zuständig, darunter fällt vor allem die Sicherheit der IT-Infrastruktur in Politik und Verwaltung.

 

Nach der Sendung war Schönbohm von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) entlassen worden. Beweise, dass Schönbohm selbst Kontakte nach Russland hatte oder durch seine Verbindung zu dem umstrittenen Verein Gefahren für die IT-Sicherheit in Deutschland entstanden waren, gab es nicht.

 

Anspruch auf Schmerzensgeld zurückgewiesen

In einer Stellungnahme schreibt das ZDF, der Sender habe immer wieder darauf hingewiesen, dass weder direkt noch indirekt bewusste Kontakte behauptet wurden und auch nicht behauptet werden. In der Berufung wende man sich gegen die Auffassung des Gerichts wenden, Äußerungen in der Sendung könnten „in einer nicht fernliegenden Deutungsvariante“ auch so verstanden werden, als habe Schönbohm bewusst Kontakt zu russischen Nachrichtendiensten gehabt.

 

Gegen die Sendung hatte Schönbohm geklagt. Das Landgericht war seiner Argumentation in wesentlichen Teilen gefolgt. Vier Aussagen, die andeuteten, Schönbohm selbst habe bewusst Kontakte zu russischen Geheimdiensten gehabt, darf der Sender in Zukunft nicht weiter verbreiten. Das ZDF hatte sich in seiner Verteidigung darauf berufen, Kritik an Schönbohm satirisch zugespitzt zu haben.

Eine andere Äußerung, gegen die Schönbohm ebenfalls vorgehen wollte, sei aber keine Tatsachenbehauptung, hatte das Gericht entschieden. Hier handele es sich um eine „satirisch zugespitzte Meinungsäußerung“, die daher zulässig sei. Den Anspruch auf Schmerzensgeld, den Schönbohm geltend machen wollte, weil er sich herabgewürdigt sah und wegen der Anschuldigungen seinen Job verloren habe, hatte das Gericht ebenfalls zurückgewiesen.