Studie zu „Altersbilder und Altersdiskriminierung“
Berlin (pressrelations) -
Studie zu "Altersbilder und Altersdiskriminierung"
Ein Drittel der Befragten sagt: Alte Menschen sollen "Platz machen" für jüngere Generation / Ataman: "Wir müssen besser über Altersdiskriminierung aufklären"
Negative Stereotype und fragwürdige Rollenklischees gegenüber älteren Menschen sind weit verbreitet. Das zeigt die Studie "Ageismus - Altersbilder und Altersdiskriminierung in Deutschland" im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die am Donnerstag in Berlin vorgestellt wurde.
Einige Ergebnisse aus der bislang umfassendsten Studie über Altersbilder in der deutschen Gesellschaft:
• Rund ein Drittel der Befragten stimmt der Aussage zu, dass alte Menschen "Platz machen" sollten für die jüngere Generation, indem sie wichtige berufliche und gesellschaftliche Rollen aufgeben (32 Prozent).
• 51 Prozent der Befragten sind für eine Regelung, wonach "Menschen nur bis zu einem bestimmten Alter, wie etwa bis 70 Jahre, politische Ämter haben dürfen".
• 53 Prozent der Befragten sagen, ältere Menschen trügen nicht entscheidend zum gesellschaftlichen Fortschritt bei.
• 40 Prozent sagen, dass junge Menschen von alten Menschen bei der Bewältigung des Klimawandels im Stich gelassen werden. Unter den jüngsten Befragten sagen das sogar 63 Prozent.
• 74 Prozent der Befragten überschätzen den Anteil der älteren Menschen über 70 Jahre in der Bevölkerung erheblich. Am häufigsten wurde er auf 30 Prozent geschätzt - obwohl er bei rund 18 Prozent liegt.
"Die Ergebnisse unserer Studie zeigen, dass Klischees und Stereotype über ältere Menschen fest verwurzelt sind. Und dass es bei Themen wie politischer Beteiligung und Klimaschutz großes Spannungspotenzial zwischen den Generationen gibt", sagt die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman. "Pauschale Aussagen wie ältere Menschen seien ‚zu wenig leistungsfähig‘, ‚nicht anpassungsfähig‘ oder ‚nicht fit genug‘ bezeichnen Expert*innen als "Ageismus", ein Begriff, der in Deutschland kaum bekannt ist. "Ageismus führt im Alltag und Berufsleben oftmals zu Diskriminierungen. Gerade mit Blick auf den demographischen Wandel ist es wichtig, dass wir hier stärker aufklären".
In Deutschland sind Diskriminierungen wegen des Lebensalters im Arbeitsleben sowie bei Alltagsgeschäften grundsätzlich verboten. "Altersdiskriminierung betrifft nicht nur ältere, sondern auch jüngere Menschen", sagt Ataman. "Rund 15 Prozent unserer Beratungsanfragen sind zu Altersdiskriminierung - bei der Jobsuche, bei der Karriere, Bank- und Finanzdienstleistungen oder Ehrenämtern. Überall erleben Menschen, dass ihr Alter eine Rolle spielt und Nachteile mit sich bringen kann.
"Um ein politisches Zeichen gegen Altersdiskriminierung zu setzen, sollte der Begriff ‚Lebensalter‘ endlich in Artikel 3 des Grundgesetzes aufgenommen werden: Ungleichbehandlung aufgrund des Alters ist inakzeptabel", sagt Ataman. Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz müsse gestärkt werden. Insbesondere müssten die bestehenden Möglichkeiten für pauschale Ungleichbehandlungen aufgrund des Alters bei Versicherungen eingeschränkt werden. Außerdem müssten Höchstaltersgrenzen für ehrenamtliche Tätigkeiten abgeschafft werden.
Grundlage der Studie bildet eine bevölkerungsrepräsentative telefonische Befragung von 2.000 Personen ab 16 Jahren im Januar 2022, umgesetzt vom Meinungsforschungsinstitut Kantar Public. Die Studie wurde von Prof. Dr. Eva-Marie Kessler und Prof. Dr. Lisa Marie Warner von der Medical School Berlin erarbeitet.
Die Studie finden Sie hier: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Expertisen/altersbilder_lang.html
Eine Zusammenfassung finden Sie hier: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Expertisen/altersbilder_kurz.html
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist 2006 mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen oder antisemitischen Gründen, wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Die ADS berät rechtlich, kann Stellungnahmen einholen und gütliche Einigungen vermitteln. Sie betreibt Forschung und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Diskriminierung. Seit 2022 wird die Leitung der Stelle als Unabhängige Bundesbeauftrage für Antidiskriminierung vom Deutschen Bundestag gewählt.